Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2507250024 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesvorhaben zur europäischen CSRD-Richtlinie abwarten und Energiemittelstand aus dem unmittelbaren und mittelbaren Anwendungsbereich herausnehmen

Im Hinblick auf Planungssicherheit – besonders für den Energiemittelstand – wäre es zu empfehlen, das Gesetzesvorhaben zur europäische CSRD-Richtlinie abzuwarten. Schwellenwert bei der Berichterstattung deutlich und deutschen Energiemittelstand weitestgehend aus dem unmittelbaren und mittelbaren Anwendungsbereich der CSRD-Richtlinie und des CSRD-Umsetzungsgesetzes herausnehmen.

Bereitgestellt von:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. (R002822) am 25.07.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 21.07.2025 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1857 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung Zuständiges Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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