Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2507210030
(PDF - 7 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Direktvertriebsfreundliche RL-Umsetzung 2023/2225 durch differenzierte Pflichten bei Sachkunde, Registrierung und Erlaubniserfordernis.
Wir möchten eine praxisgerechte Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 erreichen. Ziel ist die Nutzung von Öffnungsklauseln für unentgeltliche, kleine oder kurzfristige Kredite sowie die Sicherstellung, dass verbraucherfreundliche Kreditangebote im Direktvertrieb nicht fälschlich als unzulässig gelten. Handelsvertreter, die im Rahmen von Warenvermittlungen zweckgebundene Kredite präsentieren, sollten nicht der Erlaubnispflicht nach § 34k GewO-E unterfallen. Zudem setzen wir uns für eine Ausnahme von der IHK-Sachkundeprüfung oder eine abgestufte Sachkunderegelung sowie für eine Ausnahme von der Registrierungspflicht bei untergeordneter Vermittlungstätigkeit ein.
Bereitgestellt von:
Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. (R000337)
am
21.07.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.06.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]