Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2506300249 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Sektorenübergreifende Versorgung in der Pflege

Im Leistungsrecht gilt bislang der Grundsatz "ambulant vor stationär". Die Pflege durch Angehörige wird künftig aber zurückgehen und Angebote der klassischen stationären Versorgung werden aufgrund von Personalmangel schwieriger zu realisieren sein. Es müssen Rahmenbedingungen für flexible Leistungsangebote geschaffen werden, in denen Elemente von informeller, ambulanter und stationärer Pflege kombiniert werden können, da nur mit einer Flexibilisierung der Sektorengrenzen die Pflege zukunftssicher gestaltet werden kann.

Bereitgestellt von:
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) (R004116) am 30.06.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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