Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2506300221
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Einwegkunststofffondsgesetz
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) basiert auf der in 2019 erlassenen Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Aus der Richtlinie resultierte am 11.05.2023 das EWKFondsG, das am 01.01.2024 in Kraft trat. Zielsetzung des Gesetzes: Das EWKFondsG verpflichtet Hersteller, die Kosten unter anderem für die Entsorgung der in öffentlichen Anlagen (Straßen, Parks) anfallenden Abfälle von Einwegkunststoffprodukten zu tragen. Diese Aufwendungen werden durch die Schaffung eines Fonds beim Umweltbundesamt (UBA) zur Finanzierung der Abfallbeseitigung der Kommunen angesammelt.
Bereitgestellt von:
Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. (R000749)
am
30.06.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 23.06.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]