Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2506250015
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD)
In der „Ankündigung von Änderungen bei der 2. Verlängerung der Zulassung von antikoagulanten Rodentiziden in Deutschland“ (Stand März 2024) hat die Zulassungsbehörde für Biozidprodukte in Deutschland, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), ausgeführt, dass ab dem 01.01.2026 in Deutschland „keine Anwendung von Antikoagulanzien ohne zuvor festgestellten Befall“ mehr stattfinden soll und „die derzeit noch geltenden Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbeköderung (befallsunabhängige Dauerbeköderung) damit nicht länger vorgesehen sind“.
Bereitgestellt von:
Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. (R000749)
am
25.06.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.04.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Außenwirtschaft [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Lebensmittelsicherheit [alle SG hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]