Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2506250012
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung der Erweiterung der elektronischen Präsenzbeurkundung mit Anpassungen im BGB, BeurkG u.a.
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht insbesondere Änderungen im BGB (§§ 126, 130, 873, 1945) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 16, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
25.06.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.06.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 13.06.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]