Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2506240027 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Rechtspolitischer Vorschlag zur Schaffung einer digitalen Zentralstelle zur Anzeige öffentlicher Versteigerungen

Nach § 3 der Versteigererverordnung VerstV ist die Anzeige öffentlicher Versteigerungen bei der zuständigen Behörde zu erstatten. Die Zuständigkeit ist jedoch regional unterschiedlich geregelt (Ordnungsamt, Gewerbeamt, Gemeinde), was zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Anzeige führt. Ansprechpartner sind oft nicht auffindbar, das Verfahren ist bürokratisch und nicht mehr zeitgemäß. Analog zur Zentralstelle für Schutzschriften sollte eine bundesweit einheitliche digitale Meldestelle geschaffen werden, über die Versteigerungen zentral angezeigt und an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden können. Dies würde Verfahren vereinfachen und Verwaltungsaufwand reduzieren.

Bereitgestellt von:
Eberhard Ostermayer (R004908) am 24.06.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 24.06.2025 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (1)

  • öffentliche Versteigerungen aufgrund vertraglichen oder gesetzlichen Pfandrechts

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern