Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2506200086 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Eindeutige Anwendung von § 173 IV 4 ZPO auf § 321a II 1 ZPO bei Online-Verfahren

Damit bei Online-Verfahren der § 173 IV 4 ZPO eindeutig Anwendung auf § 321a II 1 ZPO finden kann, muss in einem § 11xx ZPO-E Abweichendes bestimmt werden. Bei Online-Verfahren gibt es immer einen 'Zustellnachweis', da technisch nicht zwischen formloser Mitteilung und förmlicher Zustellung unterschieden wird. Die Gründe für die bisherige Kenntnisnahme-Lösung (vgl. Anhörungsrügengesetz, 2004) fallen bei Online-Verfahren weg. Bei Online-Verfahren soll die Rügefrist mit Zustellung beginnen.

Bereitgestellt von:
Christoph Köpernick M.Sc. (R006917) am 20.06.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 17.06.2025 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit Datum des Referentenentwurfs: 13.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern