Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2506200075 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des Düngegesetzes und der Stoffstrombilanzverordnung unter Berücksichtigung der Leistungen des Ökolandbaus

Um einerseits das Kreislaufprinzip zu stärken und andererseits den bürokratischen Aufwand mit dem Ziel, dem Verursacherprinzip gerecht zu werden, muss der Geltungsbereich der Stoffstrombilanz Verordnung angepasst und hinsichtlich unterschiedlicher Betriebstypen differenziert werden. Es macht einen Unterschied, ob ein Betrieb einen möglichst geschlossenen Nähr-stoff-Kreislauf anstrebt, oder sehr input-intensiv (im Sinne von externen/ betriebsfremden Nähr-stoffen) wirtschaftet. Diesem Umstand muss von Vornherein Rechnung getragen werden, z.B. durch ein vereinfachtes Prüfverfahren, um den Aufwand einer Stoffstrombilanzierung gering zu halten.

Bereitgestellt von:
Bioland e.V. (R003958) am 26.06.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 01.03.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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