Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2506200042 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung von psychischen Krisen und Erkrankungen in der Notfallreform

Der DGVT-Berufsverband setzt sich dafür ein, dass die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und in psychischen Krisensituationen in den Integrierten Notfallzentren (INZ) geregelt wird. In den Integrierten Notfallzentren sollte deshalb auch eine psychotherapeutische Einschätzung des Versorgungsbedarfs durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgen.

Bereitgestellt von:
Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie - Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V. (R005226) am 27.06.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13166 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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