Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2506190037 (PDF - 61 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Wahlfreiheit bei mit neuen genomischen Techniken hergestellten Pflanzen

Beeinflussung der Meinung der Bundesregierung zur Haltung im EU-Gesetzgebungsverfahren zur Regelung von Pflanzen, die mit sogenannter neuer Gentechnik (NGT) hergestellt wurden. Auch für NGT der Kategorie 1 soll eine Kennzeichnung entlang der gesamten Herstellungskette aufrechterhalten werden. Für alle NGT sollen verbindliche Koexistenzmaßnahmen verankert werden. Bei Antragsstellung auf Import- oder Anbauzulassung für NGT soll der Antragsteller verpflichtet werden ein Nachweisverfahren, Referenzmaterial und Detailinformationen über die genetische Veränderung bereit zu stellen. Nur so kann die Wahlfreiheit für Unternehmen und Verbraucher:innen gesichert werden.

Bereitgestellt von:
Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (R002848) am 25.06.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 14.01.2025 an:

    • Bundestag

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

      • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

      • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

      • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

      • Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (3)

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