Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2506190031 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Alle Träger der sozialen Infrastruktur sind systemrelevant - Sondervermögen: bpa fordert trägerunabhängige Investitionen

Investitionen der öffentlichen Hand in die soziale Infrastruktur müssen sich an alle Träger gleichermaßen richten – unabhängig von ihrer Rechtsform. Private Träger haben bereits massiv in diese Entwicklungen investiert und sind bereit, sich weiter zu engagieren. Es wäre weder sachgerecht noch verfassungskonform und entspräche auch nicht dem guten Prinzip der Trägerneutralität, die Mittel eines steuerfinanzierten Sondervermögens ausschließlich oder vorrangig gemeinnützigen Trägern zur Verfügung zu stellen. Auch private Pflegeeinrichtungen sind Teil der sozialen Daseinsvorsorge und unteunterliegen denselben Anforderungen. Wenn Mittel aus dem Sondervermögen bereitgestellt werden, muss gesetzlich sichergestellt werden, dass diese Förderungen trägerunabhängig erfolgen.

Bereitgestellt von:
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (R001696) am 19.06.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität Datum des Referentenentwurfs: 04.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (8)

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