Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2506110036 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Zweckmäßige Umsetzung und Etablierung der Vorschriften der EU-Methanverordnung

Im August 2024 ist die EU-Methanverordnung in Kraft getreten. Sie verfolgt das Ziel dem Ausstoß klimaschädlicher Emissionen zu begegnen. Dazu richtet sie sich neben der Öl- und Gasindustrie auch an die Kohleindustrie und verpflichtet z. B. Betreiber von aufgegebenen und stillgelegten untertägigen Kohlebergwerken dazu, Informationen in ein noch zu erstellendes Bestandsverzeichnis einzustellen, Messungen durchzuführen sowie Emissionsminderungsmaßnahmen zu etablieren. Kohleimporteure sind von den Regelungen der Verordnung ebenfalls betroffen. Der bsn setzt sich für seine Mitglieder für eine zweckmäßige Umsetzung und Etablierung der Vorschriften der EU-Methanverordnung ein.

Bereitgestellt von:
Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau e. V. (R004174) am 11.06.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 11.06.2025 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (3)

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