Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2506110019
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der C5-Äquivalenzverordnung zur Vermeidung von Risiken für Patientensicherheit sowie Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte
Da der vorliegende Entwurf der C5-Äquivalenzverordnung erhebliche Risiken für die Patientensicherheit sowie für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte birgt, wird es als notwendig angesehen, dass die Verordnung so angepasst wird, dass Patienten nicht gefährdet werden, ungeplante neue Risiken für Krankenhäuser oder niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen vermieden werden und entstehende neue Kosten vollständig erstattet werden.
Bereitgestellt von:
Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (R000580)
am
11.06.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 23.01.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
C5-Äquivalenz-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.01.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle SG hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]