Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2506060016
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Umgang mit Muscheln am Ende des Verbrauchsdatum
Die Vorschriften der TierSchlV zur Tötung von Muscheln sind nicht mehr zeitgemäß und führen aufgrund des Abkochens in Einzelhandelsfilialen zu einem faktischen Vermarktungsverbot für MAP-verpackte lebende Muscheln. Dies hat erhebliche wirtschaftliche Folgen für Einzelhandel, Erzeugerbetriebe und Kund*innen. Eine alternative Methode wie Hypothermie (-18°C) wird vorgeschlagen, da sie praktisch und rechtlich umsetzbar ist. Wissenschaftliche Untersuchungen, etwa für Garnelen, zeigen die Machbarkeit solcher Alternativen, weshalb eine Aktualisierung der TierSchlV gefordert wird.
Bereitgestellt von:
Bundesmarktverband der Fischwirtschaft e.V. (R000361)
am
06.06.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.06.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Fischerei/Aquakultur [alle SG hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle SG hierzu]