Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2505270016 (PDF - 8 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Möglichkeit, Ethanol zur Infektionsprävention einzusetzen

Die PAUL HARTMANN AG setzt sich dafür ein, dass Ethanol weiter zur Infektionsprävention eingesetzt werden kann, obwohl im Rahmen der EU-Biozidregulierung seine potenziell gesundheitsschädlichen Eigenschaften eingestuft werden (Bewertung des Ausschusses für Biozidprodukte bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA).

Bereitgestellt von:
PAUL HARTMANN AG (R000717) am 27.05.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

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