Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2505270014
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Möglichkeit, Ethanol zur Infektionsprävention einzusetzen
Die PAUL HARTMANN AG setzt sich dafür ein, dass Ethanol weiter zur Infektionsprävention eingesetzt werden kann, obwohl im Rahmen der EU-Biozidregulierung seine potenziell gesundheitsschädlichen Eigenschaften eingestuft werden (Bewertung des Ausschusses für Biozidprodukte bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA).
Bereitgestellt von:
PAUL HARTMANN AG (R000717)
am
27.05.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.09.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]