Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2505260008
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
- Im Sinne des Bestandsschutzes den eine längere Übergangszeit in puncto Anbindehaltung (10 Jahre) gewähren. - Förderung für Videoüberwachungstechnik an kleinen Schlachthöfen prüfen - Enthornung bei Rindern unter Verwendung aller Auflagen weiterhin unbürokratisch möglich machen. Genetisch hornlose Bullen finden breite Anwendung, trozdem Hornlos-Zucht nicht einzige Lösung. Drastische Reduktion der Vererber zieht geringere genetische Varianz und möglichen Anstieg der Inzucht nach sich/ist nicht zielführend. - Regelungen des Aktionsplan-Kupierverzicht rechtlich verankert - Tiere in anerkannten Zuchtbüchern in Reinzucht von §11 befreien - Keine Kennzeichnung verendeter Ferkel, da Aufwand/Kosten zu hoch - Straf-/Bußgeldvorchriften praxisnah gestalten
Bereitgestellt von:
Bundesverband Rind und Schwein e. V. (R001609)
am
26.05.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMEL (20. WP) [alle SG hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle SG hierzu]