Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2505210001 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
BDSG-Novelle: Rechtssicherheit bei der Verwendung bonitätsrelevanter Daten schaffen

Problem: Aktuelle, sich widersprechende Urteile bezüglich der Verwendung bonitätsrelevanter Daten sorgen für erhebliche Rechtsunsicherheit. Die von der zuständigen Datenschutzaufsicht genehmigten und von der DSK einstimmig unterstützten Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten (Code of Conduct, CoC) werden dabei von einzelnen Gerichten nicht mehr anerkannt. Bonitätsrelevante Informationen können daher nicht mehr rechtssicher verarbeitet werden. Faire Bedingungen für alle beteiligten Akteure (Level-Playing-Field) fehlen. Lösung: Aufwertung des Code of Conducts durch den Gesetzgeber sowie eine gesetzliche Verankerung der Speicherfristen für Informationen über erledigte Zahlungsstörungen im Rahmen der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Bereitgestellt von:
SCHUFA Holding AG (R003411) am 21.05.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (8)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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