Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2505120004 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Parkbevorrechtigungen für ambulante Pflegedienste

Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sieht u.a. eine Verordnungsermächtigung zur Einräumung von Parkbevorrechtigungen vor. Der bpa setzt sich dafür ein, dass auch ambulante Pflegedienste grundsätzlich in die entsprechende Verordnung Hauses aufgenommen werden und so die Möglichkeit erhalten, von den Parkbevorrechtigungen zu profitieren.

Bereitgestellt von:
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (R001696) am 12.05.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 08.04.2025 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 92/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMDV (20. WP) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

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