Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2504290007 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung weiter voranbringen

Die Anzahl der Vollstreckungsaufträge und Anträge in hybrider Form soll reduziert werden. Durch Änderungen in der Zivilprozessordnung (Paragrafen 754a und 829a) soll es umfangreicher als bisher erlaubt werden, anstatt der vollstreckbaren Ausfertigung und anderer Schriftstücke in Papierform elektronische Kopien davon an das Vollstreckungsorgan zu übermitteln. Der BDIU unterstützt das Ziel der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und setzt sich für die Einrichtung einer bundesweiten, digitalen Zwangsvollstreckungs-Datenbank ein.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (R000087) am 29.04.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11310 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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