Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2504250019
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchG
Die Überarbeitung der 17. BImSchV dient der Umsetzung EU-Recht, gleichzeitig sollen Verschärfungen von Grenzwerten bei der Verbrennung alternativer Substanzen in die Verordnung integriert werden. Daher sollte in der Verordnung klarstellt werden, dass die Mindestanforderungen für die Wirkungsgrade nur für reine Abfallverbrennungsanlagen und nicht für Zement- und Kalkwerke gelten. Zudem sollten EU-Regelungen abgewartet werden, eine Verpflichtende Einführung von UMS sollte daher erst nach der Umsetzung der IED diskutiert werden.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. (R001630)
am
09.05.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 25.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9649 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG hierzu]
- Immissionsschutz [alle SG hierzu]
- Industriepolitik [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle SG hierzu]