Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2504230027 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung der Einführung eines Kriterienkatalogs bei der Umsetzung der EU-Plattformrichtlinie, Ausnahme von Handelsvertretern

Nach der Europäischen Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit soll ein Vertragsverhältnis widerlegbar als Arbeitsverhältnis gelten, wenn gemäß den nationalen Vorschriften, Tarifverträgen oder nationalen Gepflogenheiten unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung Tatsachen festgestellt werden, die eine Kontrolle und Steuerung des Plattformarbeiters belegen. Einen starren Fristenkatalog auf europäischer Ebene enthält die Richtlinie nicht. Wir setzen uns dafür ein, dass auf Bundesebene bei der Umsetzung der Richtlinie kein Kriterienkatalog eingeführt wird. Die Definition der digitalen Arbeitsplattform ist zu präzisieren. Handelsvertreter sollen von Anwendungsbereich, jedenfalls von der Vermutungsregelung der Richtlinie ausgenommen werden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. (R000337) am 23.04.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (4)

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