Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2504150007 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung der CO2-Neutralität der energetischen Nutzung von Holz, wie im GEG beschrieben

Das Umweltbundesamt (UBA) hat seinen CO2-Rechner aktualisiert. Das GEG und die RED stufen Holzfeuerstätten als erneuerbare Wärmequelle ein. Der DEPV wird weiterhin über die Einstufung von Holzfeuerstätten im GEG informieren und aufklären, dass es keinen CO2-Preis für Holz gibt. Diese Einzelbaumbetrachtung ist auch Grundlage eines Gutachten des IKEM, welcher der DEPV widerspricht.

Bereitgestellt von:
Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) (R002566) am 15.04.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (6)

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