Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2504090026 (PDF - 10 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Ausnahme im Geldwäschegesetz (neue europäische Rechtsgrundlagen)

Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch die Interessen des VDAI.

Bereitgestellt von:
Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. (R001223) am 09.04.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 06.03.2025 an:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern