Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2504070016 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Steuerrecht investitionsfähig machen

Nach deutschem Steuerrecht sind Zinsaufwendungen, die Gesellschaften für Investitionen zahlen, nur eingeschränkt absetzbar. Solche Regelungen entziehen Liquidität und erschweren Investitionen. Aufwendungen zur Finanzierung langfristiger öffentlicher Infrastrukturprojekte (wie zum Beispiel Investitionen in Netzausbau, um die Energiewende zu ermöglichen) sollten von der sogenannten Zinsschrankenregelung ausgenommen werden.

Bereitgestellt von:
E.ON SE (R002309) am 07.04.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 03.04.2025 an:

Betroffene Interessenbereiche (3)

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