Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2504020032
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters
Anlässlich der aktuellen Thesen von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters spricht sich die DGKJP klar für eine Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters von 14 Jahren aus.
Bereitgestellt von:
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) (R001135)
am
01.07.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.02.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
- Kinder- und Jugendpolitik [alle SG hierzu]
- Strafrecht [alle SG hierzu]