Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2504020032 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters

Anlässlich der aktuellen Thesen von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters spricht sich die DGKJP klar für eine Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters von 14 Jahren aus.

Bereitgestellt von:
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) (R001135) am 01.07.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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