Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503310347
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
Passus 1999/62/EG (7 ga (6)) der EU-Richtlinie 2022/362 zur Änderung der Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520 vom 24. Februar 2022 ermöglicht, auf Straßenabschnitten, auf denen Fahrzeuge nachweislich ohne CO2-Emissionen betrieben werden, ermäßigte Gebühren gemäß CO2-Emissionsklasse 5 zu erheben. Auf anderen Straßenabschnitten werden für dieses Fahrzeug dann die Gebühren der CO2-Emissionsklasse 1 erhoben. Im 3. Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften vom 21. November 2023 wurde keine differenzierte Mauterhebung für nach CO2-frei gefahrene Straßenabschnitte vorgenommen. Diese Möglichkeit sollte in das Bundesfernstraßenmautgesetz aufgenommen werden.
Bereitgestellt von:
Deutsche Post AG (R001114)
am
02.04.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 13.03.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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-
-
Versendet am 13.03.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Güterverkehr [alle SG hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle SG hierzu]
- Straßenverkehr [alle SG hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]