Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503310207
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag einer EU-Richtlinie über Umweltaussagen (2023/0085(COD): Vorab-Prüfung sämtlicher umweltbezogener Werbemaßnahmen soll verhindert werden
Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden, sodass der ZAW sinnvolle Regelungen unterstützt, wenn damit verhindert werden soll, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Auch wenn diese bislang keine spezifischen Vorgaben zu Umweltangaben enthält: Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims ist nicht notwendig. Der ZAW appelliert daher im Rahmen der Interessenvertretung in Deutschland an die Bundesregierung, sich im Rat gegen die Vorab-Prüfung auszusprechen.
Bereitgestellt von:
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. (R000872)
am
31.03.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]
- Werbung [alle SG hierzu]