Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503280134 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Kein Ausschluss v. Flüssiggas im KWKG 2025

Im Gesetzestext wird allgemein von gasförmigen Brennstoffen und nicht fossilen flüssigen Brennstoffen gesprochen. In der Erläuterung zu dieser Gesetzestextstelle allerdings wird ausdrücklich nur noch Erdgas als fossiler gasförmiger Brennstoff zugelassen und als Begründung auf die Richtlinie EU 2023/1791 Artikel 26 Abs. 4 Buchstabe b) iVm Absatz 14 sowie Anhang III Buchstabe a UnterAbsatz 2 verwiesen. Flüssiggas erfüllt das Hocheffizienzkriterium und ist laut 1. BImSchV ein gasförmiger Brennstoff, deshalb fordern wir, dass Flüssiggas als gasförmiger Brennstoff im KWKG 2025 förderfähig bleibt.

Bereitgestellt von:
SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH (R003698) am 25.06.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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