Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503270039 (PDF - 12 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Den kollektiven Verbraucherschutzes als Aufsichtsziel der BaFin stärken

Die BaFin muss jederzeit in der Lage sein, verbraucherschützendes Zivilrecht sowie verbraucherschützende Urteile gegenüber Anbietern durchzusetzen, wenn die kollektiven Verbraucherinteressen betroffen sind. Um die Rechtssicherheit der BaFin in Zukunft zu erhöhen, setzt sich der vzbv für eine Reform des kollektiven Verbraucherschutzes als Aufsichtsziel ein.

Bereitgestellt von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211) am 31.03.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Nach oben blättern