Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503250015
(PDF - 1 Seite)
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der novellierten EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Die novellierte EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom April 2024 muss in Deutschland umgesetzt werden. Sie sieht u.a. die schrittweise Einführung von Vorgabe zur Installation von Solarenergie-Analgen auf Gebäuden vor. Dies könnte in bestimmten Fällen zu einer Verdrängung von Mobilfunkstandorten auf Dächern führen. Um dies zu verhindern, bedarf es einer Ausnahme für bestehende Mobilfunkinfrastruktur. Sofern die Neuerrichtung von beiden nicht möglich ist, sollten dem Mobilfunk der Vorzug gegeben werden. Diesen Vorschlag haben wir relevanten politischen Stakeholdern schriftlich mitgeteilt.
Bereitgestellt von:
ATC EH GmbH & Co. KG (R005983)
am
25.03.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 13.03.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
-
-
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle SG hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle SG hierzu]