Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503200041
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Jahressteuergesetz 2024: Umsatzbesteuerung privater Bildungsleistungen / Umsatzsteuerpauschalierung gem. § 24 UStG
Die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG soll auch für private Bildungsträger erhalten bleiben. Die mit dem Jahressteuergesetz 2024 geplante Änderung, dass private Fortbildungsangebote zukünftig umsatzsteuerpflichtig sein sollen, lehnen wir ab. Zudem sollte die geplante Änderung bei den umsatzsteuerlichen Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte (§ 24 Abs. 5 S. 4 UStG), die auch für die genossenschaftliche Landwirtschaft problematisch wäre, mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf für die Anwendung in der Praxis in Kraft treten.
Bereitgestellt von:
DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (R001349)
am
02.04.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang)
- Berufliche Bildung [alle SG hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]