Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503200026 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Holistische Überprüfung des aufsichtlichen Rahmenwerks

Nach der Finanzkrise wurde die bankaufsichtsrechtliche Regulierung durch mehrere Bankenpakete stetig erweitert. Der Gesetzgeber hat in Art. 518c CRR eine Überprüfung des Rahmenwerks auf Angemessenheit vorgesehen. Dies bietet zugleich die Möglichkeit, Teile des Regelwerks zu überarbeiten, unbeabsichtigte Folgen wie Redundanzen bei der Risikoerfassung oder Investitionshemmnisse durch die Abzugspflicht von Softwareinvestitionen abzubauen. Auch können Übergangsregelungen verstetigt werden, etwa die Behandlung von Reverse Repos im NSFR oder die Beibehaltung bestimmter Risikogewichte. Das Ziel sollte es sein, Mikro- und makroprudenzielle Vorgaben sowie das Abwicklungsregime konsistent zu verbinden und dadurch die Effizienz zu erhöhen.

Bereitgestellt von:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (R001458) am 20.03.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 21.02.2025 an:

Betroffene Interessenbereiche (1)

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