Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503170060
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Anschluss der Gesundheitshandwerke an die Telematikinfrastruktur
Die Hilfsmittelleistungserbringer sind gesetzlich verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Die Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke setzt sich für einen fairen Wettbewerb zwischen allen Leistungserbringern ein. Zudem darf bei der technischen Umsetzung der elektronischen Verordnung keine Steuerung durch die Krankenkassen vorgenommen werden. Hier müssen die Schnittstellen offen und gematikkonform ausgerichtet werden. Außerdem fordern die Gesundheitshandwerke Lese- und Schreibrechte für die ePA, um so die Versorgung der Patienten zu verbessern.
Bereitgestellt von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
18.03.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Handwerk [alle SG hierzu]