Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503130043
(PDF - 13 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Zugang zu Gerichten bei Entscheidungen über staatliche Beihilfen, die gegen das Umweltrecht verstoßen
Nach den Feststellungen des Ausschusses für die Einhaltung des Aarhus-Übereinkommens in der Rechtssache ACCC/C/2015/128 muss die EU das Aarhus-Übereinkommen einhalten, indem sie Mitgliedern der Öffentlichkeit und Nichtregierungsorganisationen den Zugang zu Gerichten ermöglicht, um Entscheidungen der EU-Kommission über staatliche Beihilfen, die gegen das Umweltrecht verstoßen,zu beanstanden.
Bereitgestellt von:
ClientEarth gGmbH (R003753)
am
13.03.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 13.08.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
-
-
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" [alle SG hierzu]