Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503130043 (PDF - 13 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Zugang zu Gerichten bei Entscheidungen über staatliche Beihilfen, die gegen das Umweltrecht verstoßen

Nach den Feststellungen des Ausschusses für die Einhaltung des Aarhus-Übereinkommens in der Rechtssache ACCC/C/2015/128 muss die EU das Aarhus-Übereinkommen einhalten, indem sie Mitgliedern der Öffentlichkeit und Nichtregierungsorganisationen den Zugang zu Gerichten ermöglicht, um Entscheidungen der EU-Kommission über staatliche Beihilfen, die gegen das Umweltrecht verstoßen,zu beanstanden.

Bereitgestellt von:
ClientEarth gGmbH (R003753) am 13.03.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 13.08.2024 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (4)

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