Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2502240003
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Kommunale Abwasserrichtlinie (KARL // Urban Waste Water Treatment Directive UWWTD) - Übermäßige Inanspruchnahme der Kosmetikhersteller verhindern
Die EU hat die Neufassung der Kommunalabwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/3019) beschlossen. Sie sieht unter anderem die Einführung einer zusätzlichen, vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen vor. Die damit verbundenen Kosten sollen zu mindestens 80% von der Kosmetik- und Pharmabranche getragen werden (sog. Extended Producer Responsibility, EPR). Der VKE unterstützt zwar die KARL, wirkt jedoch auf Änderungen in Art. 9 und 10 der Richtlinie zur EPR sowie die derzeit geplante Umsetzung hin. Das Konzept der EPR sollte zurückgenommen oder so überarbeitet werden, dass die Kosten der vierten Reinigungsstufe verursachergerecht - also substanzbasiert statt sektorbasiert - sowie auch im Übrigen europarechts- und verfassungskonform verteilt werden.
Bereitgestellt von:
VKE-Kosmetikverband (R002093)
am
25.02.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.01.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14224 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13039 (Vorgang) [alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12709 - Umsetzung der zu erwartenden Kommunalabwasserrichtlinie Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]