Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2502200027 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

Um sicherzustellen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch in Zukunft wirkungsvoll ihren Auftrag erfüllen kann, wurden die rechtlichen Grundlagen des SGB VIII mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das am 10. Juni 2021 in Kraft getreten ist, weiterentwickelt. Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist es, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen durch Stärkung vor allem derjenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu sichern bzw. herzustellen, die zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben. Die Stellungnahmen beziehen sich auf die Notwendigkeit der Verabschiedung dieses Gesetzesvorhabens und keine Verschiebung in die nächste Legislaturperiode.

Bereitgestellt von:
AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe (R006933) am 20.02.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Nach oben blättern