Stellungnahme/Gutachten

Hinweis

Dies ist eine historische Version der Stellungnahme/des Gutachtens. Die Stellungnahme/das Gutachten wurde inzwischen aktualisiert.

Zur aktuellen Version der Stellungnahme/des Gutachtens

Hinweis

Dies ist eine historische Version der Stellungnahme/des Gutachtens. Die Stellungnahme/das Gutachten wurde inzwischen aktualisiert.

Zur aktuellen Version der Stellungnahme/des Gutachtens

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2502140006 (PDF - 10 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik

Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für: Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen. Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik (aaRdTRechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyps-e.

Bereitgestellt von:
Bundesarchitektenkammer e.V. (R002429) am 14.02.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 25.08.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern