Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2502040003
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Die diabetologischen Schwerpunktpraxen sind zulassungsrechtlich und somit abrechnungstechnisch überwiegend im hausärztlichen und nur zu einem geringen Teil im fachärztlichen Bereich angesiedelt, wobei regionale Unterschiede bestehen. Der Fortbestand der diabetologischen Schwerpunktpraxis im Status quo der hochspezialisierten Betreuung der Menschen mit Diabetes ist an den wirtschaftlichen Status quo der Vergütung gekoppelt. Das GVSG gefährdet aus unserer Sicht den Fortbestandes der diabetologischen Praxen. Mit der Einflussnahme soll ein Abrechnungssystem erhalten bleiben, das den Bestand der Diabetologischen Schwerpunktpraxen sichert.
Bereitgestellt von:
Bundesverband niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) (R000516)
am
04.02.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.06.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang)
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]