Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2501210027 (PDF - 12 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Modifizierte Regelungen für den Betrieb gentechnischer Anlange nach Sicherheitsstufe S1

Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.

Bereitgestellt von:
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (R003532) am 21.01.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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