Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412280003 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Festlegung eines auf Freiwilligkeit basierenden Ansatzes in der geplanten Durchführungsverordnung zu § 26 TDDDG

Wir sprechen uns für einen freiwilligen Ansatz aus, der Anbietern von Telemedien die Wahlmöglichkeit überlässt, zu entscheiden, ob anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung eingebunden werden oder nicht.

Bereitgestellt von:
United Internet AG (R001932) am 30.12.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12718 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Verordnung nach § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation Zuständiges Ministerium: BMDV (20. WP) [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (20. WP) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu dieser Stellungnahme/diesem Gutachten (1)

  1. Auftrag

    Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung sowie des Deutschen Bundestags zu Themen geführt, die Auswirkungen auf die unternehmerische Tätigkeit der 1&1 Mail & Media Applications SE haben. Einen Schwerpunkt bilden dabei aktuelle Entwicklungen im Bereich der Digitalpolitik.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (4):

    Betraute Personen (4):

    1. Benedikt Großmann
    2. Oliver Klein
    3. Manuela-Andrea Pohl
    4. Michael Hattermann
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