Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412280003
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Festlegung eines auf Freiwilligkeit basierenden Ansatzes in der geplanten Durchführungsverordnung zu § 26 TDDDG
Wir sprechen uns für einen freiwilligen Ansatz aus, der Anbietern von Telemedien die Wahlmöglichkeit überlässt, zu entscheiden, ob anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung eingebunden werden oder nicht.
Bereitgestellt von:
United Internet AG (R001932)
am
30.12.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.11.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12718 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Verordnung nach § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation Zuständiges Ministerium: BMDV (20. WP) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (20. WP) (Vorgang)
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]
- Werbung [alle SG hierzu]
-
Auftrag
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung sowie des Deutschen Bundestags zu Themen geführt, die Auswirkungen auf die unternehmerische Tätigkeit der 1&1 Mail & Media Applications SE haben. Einen Schwerpunkt bilden dabei aktuelle Entwicklungen im Bereich der Digitalpolitik.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (4):
Betraute Personen (4):
- Benedikt Großmann
- Oliver Klein
- Manuela-Andrea Pohl
- Michael Hattermann
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