Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412230022 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
BIPAM

Die Übergangsfrist, innerhalb der „sonstige Produkte zur Wundversorgung“ (sPzW), beispielsweise antimikrobiell wirkende Wundauflagen, ihren Nutzen vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nachweisen müssen, endet am 2. Dezember 2024. Ab diesem Zeitpunkt entfiele die Erstattungsfähigkeit dieser Produkte zur Versorgung chronischer Wunden über die gesetzliche Krankenversicherung.

Bereitgestellt von:
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie (R000486) am 23.12.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Nach oben blättern