Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412200112 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Bargeldschutzgesetz

1. Verpflichtung des Handels zur Annahme von Bargeld: Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland und muss daher in allen Geschäften, Dienstleistungsunternehmen und öffentlichen Einrichtungen akzeptiert werden. 2. Sicherstellung des Zugangs zu Bargeld: Es muss gewährleistet sein, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in angemessener Entfernung Zugang zu Bargeld haben, sowohl für Einzahlungen als auch für Abhebungen. 3. Begrenzung der Gebühren für Bargeldtransaktionen: Die Gebühren für den Bezug und die Einzahlung von Bargeld müssen reguliert werden, um sicher zustellen, dass sie für Unternehmen und Privatpersonen erschwinglich bleiben.

Bereitgestellt von:
„Bargeld zählt!“ e. V. (R007195) am 07.01.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (8)

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