Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412200112
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Bargeldschutzgesetz
1. Verpflichtung des Handels zur Annahme von Bargeld: Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland und muss daher in allen Geschäften, Dienstleistungsunternehmen und öffentlichen Einrichtungen akzeptiert werden. 2. Sicherstellung des Zugangs zu Bargeld: Es muss gewährleistet sein, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in angemessener Entfernung Zugang zu Bargeld haben, sowohl für Einzahlungen als auch für Abhebungen. 3. Begrenzung der Gebühren für Bargeldtransaktionen: Die Gebühren für den Bezug und die Einzahlung von Bargeld müssen reguliert werden, um sicher zustellen, dass sie für Unternehmen und Privatpersonen erschwinglich bleiben.
Bereitgestellt von:
„Bargeld zählt!“ e. V. (R007195)
am
07.01.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.12.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
- Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Kultur [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Parlamentarisches Verfahren [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]