Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412200059 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbswidrige Praxis durch Wettbewerber aus Drittstaaten

Bisher ist es weder Verbrauchern noch Wettbewern möglich gegen die wettbewerbswidrige Praxis der Wettbewerber aus Drittstaaten gerichtlich vorzugehen, weil die Wettbewerber aus Drittstaaten nur "verantwortliche" Personen innerhalb der EU benennen müssen, die bestimmte Informationen für die Marktüberwachung vorhalten müssen. Gesamttextil schlägt einen rechtlichen Weg vor, dies zu ändern.

Bereitgestellt von:
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. (R002005) am 20.12.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 18.11.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Nach oben blättern