Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412190062
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudeenergiegesetz
Das Gesetz ist im Sinne der Technologieneutralität anzupassen. Modifizierung der 65%-Verpflichtung in diesem Segment, da diese zum Einbau sehr kostenintensiver Technologien zwingt. Für Neubauten soll ab 2030 das Konzept der „Null-Emissions-Gebäude“ gelten, bei dem Gebäude keine/minimale Treibhausgasemissionen verursachen und den Energiebedarf aus Erneuerbaren decken. Die Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Primärenergiefaktor von 0 soll dessen Klimafreundlichkeit unterstreichen. Für sanierte Altbauten wird ein „ZEB-ready“-Standard vorgeschlagen, der Gebäude auf den Einsatz moderner Heiztechnologien vorbereitet und als energieeffizient einstuft. Verpflichtende Lebenszyklusanalyse, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu erfassen.
Bereitgestellt von:
Vonovia SE (R001894)
am
19.12.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 20.09.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle SG hierzu]
- Wohnen [alle SG hierzu]