Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412120029 (PDF - 13 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Dritte Stufe der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts

Die vorgesehene Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII wird begrüßt als ein entscheidender Schritt, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen. Erforderlich ist die Verwirklichung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe durch eine strukturelle Neuausrichtung des Hilfesystems, welche die Zusammenführung der bisher getrennten Zuständigkeiten der Eingliederungshilfe umfasst. Umfassende Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen seitens des Bundes sollten eingerichtet werden, um die praktische Implementierung der neuen Regelungen sicherzustellen.

Bereitgestellt von:
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (R001291) am 12.12.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 02.10.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMFSFJ): Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) (20. WP) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (7)

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