Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412110013 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Betäubungsmittelverordnungen

Die Bundesärztekammer begrüßt grundsätzlich das Regelungsvorhaben. Der Verordnungsgeber wird darauf hingewiesen, dass zeitliche Vorgaben des SGB V, nach denen Betäubungsmittel elektronisch (E-BTM) verordnet werden müssen, absehbar nicht eingehalten werden können, da es an Vorarbeiten der gematik mangelt. Weiterhin wurden auf die notwendige Schaffung der finanziellen Rahmenbedingungen der Einführung von E-BTM für Praxen verwiesen.

Bereitgestellt von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) am 11.12.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 20.03.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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