Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412110011
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung und Umsetzung Gewalthilfegesetz
Der SkF begleitet die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und setzt sich für die langfristig gesicherte Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen sowie der Täterarbeit ein. Gewaltschutzplätze müssen für alle Betroffenen, insbesondere vulnerable Gruppen, niedrigschwellig und barrierefrei zur Verfügung stehen und die Vorgaben der Istanbul Konvention konsequent umgesetzt werden.
Bereitgestellt von:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (R006537)
am
11.12.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 20.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13734 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen - Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14029 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Gewalt gegen Frauen entschieden bekämpfen - Frauenhäuser ausbauen und Prävention stärken -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13739 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Frauen und ihre Kinder vor Gewalt schützen - Istanbul-Konvention umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen
- Familienpolitik [alle SG hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle SG hierzu]