Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412060008 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung eines beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsels in 24 Stunden

Ab dem 01.01.2026 muss gemäß § 20a Abs. 2 EnWG der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen sein. In der Praxis bedeutet eine Umsetzung der Vorgabe eine umfassende Anpassung der Prozesse und Systeme der Lieferanten und Netzbetreiber. Die Grundlagen hierfür wurden mit der Festlegung BK6-22-024 v. 21.03.2024 (Festlegung für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24)) geschaffen, deren Vorgaben zum 04.04.2025 scharf gestellt werden. Es zeichnet sich ab, dass die prozessualen Umstellungen so anspruchsvoll sind, dass sich der 04.04.2025 als Umsetzungsstichtag nicht einhalten lässt. GEODE fordert deshalb eine Verschiebung des geplanten Umsetzungstermins auf den 01.10.2025.

Bereitgestellt von:
GEODE Deutschland e.V (R001207) am 06.12.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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